Mit der
politischen Wende in der DDR entstand nach dem Beitritt der fünf neuen
Bundesländer zur bestehenden Rechtsordnung der “alten” Bundesrepublik
Deutschland die Notwendigkeit, neue Rechtsordnungen zu schaffen. Das neu
entstandene Bundesland Brandenburg hat zum Beginn des Schuljahres 1991/ 92 auf
der Grundlage des Ersten Schulreformgesetzes des Landes Brandenburg vom 28. Mai
1991 die Schulformen nach neuem Recht eingeführt.
In
Luckenwalde wurden fünf Grundschulen, eine Realschule, eine Gesamtschule und ein
Gymnasium eröffnet. Die notwendigen materiellen Voraussetzungen für den Betrieb
solcher Schulformen wichen zum Teil stark von den vorhandenen Möglichkeiten ab.
Die Übernahme der westdeutschen Schulmodelle, deren Entwicklungswege sich
deutlich vom Einheitsschulwesen der DDR unterschieden, erforderte oft ganz
andere Raumkapazitäten und materielle Ausstattung der Gebäude. Diese ungünstigen
Rahmenbedingungen forderten den Ausbau und die Ausgestaltung der Schulen neben
vielen anderen Problemen der deutschen Wiedervereinigung.
Für das
Gymnasium stand zur Bewältigung einer Vierzügigkeit in Luckenwalde kein Gebäude
zur Verfügung. Besonders durch den Ausbau der gymnasialen Oberstufe mit 13
Schuljahren entstand ein Mehrbedarf an Unterrichtsräumen. Daher entschied man
sich in den Diskussionen zur Schulentwicklungsplanung für die Zusammenlegung der
Erweiterten Oberschule und der Kinder- und Jugendsportschule zum Luckenwalder
Gymnasium, so dass die Schule aus zwei Gebäuden bestand, die ca. 4 Kilometer
voneinander entfernt lagen. Das Schulgebäude der ehemaligen EOS befindet sich in
der Parkstraße 59, dem jetzigen Standort des Friedrich-Gymnasiums, und das der
ehemaligen KJS in den Weinbergen 40. Dieses Schulgebäude wurde mit dem Umbau des
ehemaligen Leistungsstützpunktes der SG Dynamo zum Erlebnisbad und der
Stadthalle 2001 abgerissen.
Schulträger des Gymnasiums
wurde der damalige Kreis Luckenwalde, der durch die Kreisgebietsreform in dem
Landkreis Teltow-Fläming integriert wurde.
In der
Vorbereitung der Beschlussvorlage für den Kreistagsentscheid über die Errichtung
von Schulen im Kreis Luckenwalde fanden mit allen betroffenen Bürgen, Eltern,
Schülern und Lehrkräften umfangreiche Gespräche und Diskussionen statt, die dazu
führten, dass diese zwei Schulgebäude nur ein zeitweiliges Provisorium
darstellen und eine Zusammenlegung des Gymnasiums an einem Standort vorgesehen
wird. Glücklicher Weise gelang es in der Zusammenarbeit mit dem neuen
Schulträger, dass dieses Bauvorhaben auf die Prioritätenliste des Landes
Brandenburg für Schulneu- und Schulerweiterungsbauten berücksichtigt wurde.
Für den
Schulbetrieb wurde es notwendig, dass viele Möbel, Lehr- und Lernmittel zwischen
den Schulgebäuden ausgetauscht werden mussten, da z.B. aus allgemeinbildenden
zehnklassigen polytechnischen Oberschulen der DDR nun Grundschulen wurden. Somit
konnte für den Schulbeginn im September 1991 eine materielle Basis gesichert
werden.
Da aber
zum Schulbetrieb nicht nur Räume und Möbel gehören, sondern auch Lehrkräfte,
konnten sich in Vorbereitung des Schuljahres 1991/92 alle Lehrkräfte bezüglich
ihres künftigen Einsatzes mit einem Erst- und Zweitwunsch bewerben. Für das
Gymnasium wurden 55 Lehrkräfte bestellt. Grob gerechnet bestand der Lehrkörper
zu je einem Drittel aus Lehrkräften der Kinder- und Jugendsportschule, der
erweiterten Oberschule und neu hinzugekommenen Lehrkräften.
Nun
benötigte man für den geordneten Schulbetrieb nur noch Schüler. Bereits im
Schuljahr 1990/ 91 haben die bestehenden Schulen nach DDR-Recht ihre
Zugangsbedingungen verändert, in dem interessierte Schüler aufgenommen wurden.
Es wurden mehr Schülerinnen und Schüler an der erweiterten Oberschule und der
Kinder- und Jugendsportschule aufgenommen, dabei hat die Kinder- und
Jugendsportschule Normalklassen ohne verstärkte Sportausbildung eröffnet. Zum
Beginn des Schuljahres 1991/ 92 mussten sich ähnlich wie die Lehrkräfte alle
Schülerinnen und Schüler für eine neue Schulform anmelden.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel nach Auswertung der vorliegenden Zeugnisse. Dabei
muss schon bemerkt werden, dass Verfahrensfragen nicht so weit geregelt waren
wie es heute der Fall ist. Geschuldet dieser unruhigen Zeit und der Vielfalt der
anstehenden Aufgaben war es nicht immer so, dass wir einen vollständigen
Überblick über den Bestand an Schülerinnen und Schülern hatten. Mit dem Beginn
des Schuljahres 1991/92 verband sich eine Fluktuation bezüglich der
Schülerzahlen.
Wenn man davon ausgeht, dass man nun Schulgebäude, Lehrkräfte und Schüler hat, so
könnte man glauben, jetzt gehts los. Nun auch hier stellten sich Probleme ein.
Schule sollte durch die Wende moderner werden. Also standen die
Organisationsformen auf dem Prüfstand.
Es
wurden zu dem 1991 beginnenden Schuljahr neue Rahmenpläne, die die
Unterrichtsinhalte regeln, für die Sekundarstufe I vorgelegt und in den
Jahrgangsstufen 7 und 8 eingeführt. Diese beiden Jahrgangsstufen unterlagen
somit der Ausbildungsordnung nach neuem Recht.
Alle
anderen Jahrgangsstufen wurden noch nach modifiziertem DDR-Recht behandelt und
absolvierten die Lehrpläne nach diesem Standard. Die Oberstufe umfasste die
Jahrgänge 11 und 12. Es wurde die alte Stundentafel teilweise geändert.
Staatsbürgerkunde entfiel, wurde aber nicht durch Gesellschaftskunde mangels
geeigneter Fachlehrkräfte ersetzt. Zusätzlich zur DDR-Stundentafel konnten nach
Angebot der Schule Leistungs- bzw- Ergänzungskurse belegt werden, wobei
mindestens ein Kurs aus Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und
Naturwissenschaften gewählt werden musste. Es entstand eine Mischform aus
Klassen- und Kursunterricht.
Die
Stundentafeln der Jahrgangsstufen 9 und 10 wurden auch noch nach DDR-Recht
umgesetzt, wobei Ergänzungen bzw. Neuerungen berücksichtigt wurden z.B.
Wahlpflichtunterricht bzw. Fachleistungsdifferenzierungen.
Am Ende
dieses ersten Schuljahres fanden Abiturprüfungen für die Jahrgangsstufe 12 und
Abschlussprüfungen für die Jahrgangsstufe 10 statt, die nun 1992 letztmalig nach
modifiziertem DDR-Recht durchgeführt wurden.
Im
Verlauf des Schuljahres gab es Unsicherheiten in der Jahrgangsstufe 10
dahingehend, dass die Leistungsanforderungen für den Übergang in die gymnasiale
Oberstufe erst im Verlauf des Schuljahres festgelegt und veröffentlicht wurden.
Viele Schülerinnen und Schüler fürchteten aber zu unrecht eine
Ungleichbehandlung. Dieser Übergang in die Jahrgangsstufe 11 ist insofern
bemerkenswert, dass dies der erste Jahrgang war, der eine Ausbildung in der
gymnasialen Oberstufe nach neuem Recht, also die dreizehnjährige
Abiturausbildung, aufnahm. Gleichzeitig wurde in der Jahrgangsstufe 11 des
Schuljahres 1991/ 92 der Wunsch laut, auch diesen letzten Jahrgang nach
DDR-Recht auf 13 Jahre auszudehnen, da man mit 12 Jahren einen schlechteren
Ausbildungsstandard sah. Es blieb aber bei einer zwölfjährigen Ausbildung im
auslaufenden alten Recht.
Sehr
viel geordneter als im Vorjahr erfolgte die Aufnahme der neuen Schülerinnen und
Schüler in die Jahrgangsstufe 7 und 11 zu vier parallelen Klassen. Es bestand
eine Übernachfrage der zur Verfügung stehenden Plätze. Geregelt wurde der Zugang
in die Jahrgangsstufe 7 über eine Aufnahmeverordnung, die vorsah, dass die
Hälfte der zu vergebenden Plätze nach der Wohnortnähe zu vergeben sind. Erst
dann konnte bei der zweiten Hälfte die schulische Leistung berücksichtigt
werden. Dies wurde im Allgemeinen von allen Beteiligten als ungewöhnlich
betrachtet, da man mit der Schulform Gymnasium eigentlich eine grundsätzliche
Leistungsorientierung verband. Man muss schon bemerken, dass man zwar drei
Schulformen im Land Brandenburg etabliert hatte, jedoch bildungspolitisch die
Gesamtschulen favorisierte. Aus Sicht der Gymnasien empfand man die
Aufnahmeregelung als ungünstige Lösung für diese Schulform.
Das
Schuljahr 1992/93 war dadurch gekennzeichnet, dass für die mit der
Jahrgangsstufe 11 beginnende neue gymnasiale Oberstufe auch neue Rahmenpläne
eingeführt wurden. Wie bereits ein Jahr zu vor trugen auch diese Rahmenpläne die
Bezeichnung vorläufig als Attribut. Es zeigt sich jedoch, dass die Absicht in
kurzer Frist, diese vorläufigen Pläne Änderungen zu unterwerfen nicht haltbar
war. In der Sekundarstufe I wurden erst zu diesem Schuljahr 2002/03 neue
Rahmenlehrpläne eingeführt. In der gymnasialen Oberstufe sind diese
Rahmenlehrpläne immer noch gültig, werden nur durch verbindliche Vorgaben in der
kommenden Qualifikationsphase ergänzt.
Das
Schuljahr 1992/ 93 ist auch dadurch gekennzeichnet, dass die alten Bildungsgänge
auslaufen. Letztmalig wurden zum Ende des Schuljahres die Abiturientinnen und
Abiturienten mit einem zwölfjährigen Abitur nach DDR-Recht verabschiedet. Alle
anderen Bildungsgänge gingen im neuen Recht auf. Das führte dazu, dass im
Schuljahr 1993/94 keine Absolventen entlassen wurden. Es baute sich die
Jahrgangsstufe 13 auf. Zum Ende des Schuljahres wurden am 22.06.1995 zum ersten
Mal Abiturientinnen und Abiturienten nach dreizehnjähriger Schulzeit
entlassen.
In
dieser Zeit belastetet die Gebäudesituation Schüler und Lehrkräfte. In dem
Gebäude der ehemaligen Kinder- und Jugendsportschule (Weinberge 40) wurden die
Jahrgangsstufen 7 bis 9 unterrichtet. An diesem Standort wurde die große
Sporthalle der ehemaligen SG Dynamo genutzt. Die Jahrgangsstufen 10 bis 13
wurden am Standort Parkstraße unterrichtet. Diese Klassen mussten teilweise zum
anderen Gebäude wechseln, um dort die Sporthallenkapazität zu nutzen, denn die
kleine Halle in der Parkstraße genügt nicht für alle Schülerinnen und Schüler an
diesem Lernort.
Da die
Schüler im Falle eines Gebäudewechsels einen ganzen Tag dann an dem Lernort
verbrachten, mussten die Lehrer zwischen den Gebäuden pendeln. Es wurden im
Stundenplan pro Woche 120 bis 150 Wegestunden berücksichtigt, da die Pausen zum
Gebäudewechsel nicht ausreichten. Neben der enormen Belastung für die Lehrkräfte
konnte sich keine soziale Schulstruktur entwickeln, da die Schülerinnen und
Schüler der unteren Jahrgangsstufen keinen Kontakt mit denen der oberen Stufen
hatten. In diesen Anfangsjahren wurde die Bauplanung für die Erweiterung des
Gymnasiums diskutiert. Man entschied sich für die Erweiterung des Standortes in
der Parkstraße, da sich hier eine traditionsreiche Schule befand und
ausreichende Baufläche vorhanden war. Erste Bauentwürfe waren 1993 sehr
optimistisch, die zur Verfügung stehenden Finanzen führten 1995 aber dann zum
Realismus.
Entstanden ist der
verwirklichte Neubau unter der Last, dass ein großzügiger Bauentwurf bestand,
der deutlich größer ausgeführt werden sollte. Jedoch zeigt sich in der
Genehmigungsphase durch die Landesbehörden bis zum Sommer 1995, dass die
Finanzlage nicht mehr gegeben war. Der Landkreis Teltow-Fläming wurde vor die
Wahl gestellt, den Bau durch Schulcontainer zu realisieren oder durch eigene
finanzielle Leistungen einen Architektenentwurf zu ermöglichen. Glücklicherweise
unterstützte der Schulträger die zweite Variante. Der Kompromiss mit den
Landesbehörden bestand nun darin, dass Mittel für den neuen Erweiterungsbau
gekürzt, jedoch im Gegenzug die Finanzierung für die Rekonstruktion des Altbaus
erhöht wurden. Bedauerlich ist es, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis
die Genehmigungsfähigkeit der Bauentwürfe diskutiert wurde.
Die
Neuorientierung wurde seitens der Landesbehörden im Sommer 1995 gegeben. Mit
Hochdruck wurde an der Planänderung gearbeitet. Zum Ende des Kalenderjahres
lagen die fast fertigen Bauentwürfe der jetzigen Form entsprechend vor.
Jedoch
bestand zum Wechsel in das Haushaltsjahr 1996 immer noch die Gefahr, dass der
Erweiterungsbau eventuell aus finanziellen Gründen seitens des Landes
Brandenburg nicht verwirklicht wird.
Der
Landrat des Landkreises Teltow-Fläming wagte den Vorstoß mit einem Brief am
10.11.1995 an den Minister in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, um die
Genehmigung einer vorzeitigen Grundsteinlegung bei Wahrung der
Förderungswürdigkeit des Schulerweiterungsbaus zu erzielen. Dieser Versuch war
erfolgreich. Somit fand am 05.12.1995 die Grundsteinlegung für den
Erweiterungsbau statt.
Parallel dazu fanden viele
Gespräche zwischen Architekten und Lehrkräften satt, da es für Schulen kein
vorgegebenes starres Baumuster gibt. Viele Ideen wurden realisiert, aber auch
durch die Kürzungen im Bauansatz manch nicht ganz vollkommene Lösung mehr
gefunden (z.B. die enge Verbindung zwischen Alt- und Neubau). Auch nach der
Grundsteinlegung folgten 70 Bauberatungen, auf denen der Baufortschritt und
Detaillösungen diskutiert wurden. Am 28.10.1996 konnte Richtfest gefeiert
werden.
Es kam
die Hoffnung auf, dass wir zum Schuljahr 1997/98 bereits den Erweiterungsbau
übernehmen können. Jedoch erwies sich die Bauausführung auf Grund der
Glasfassade sehr viel schwieriger als ursprünglich angenommen. So wurde erst am
19.12.1997 der Schulerweiterungsbau feierlich übergeben. Am gleichen Tag fand
das Richtfest für die Sporthalle statt.
Mit der
Einweihung erfolgte auch die Namensgebung zum neuen Schulnamen
“Friedrich-Gymnasium”. In der Diskussion um den ehemaligen Schüler Rudi Dutschke
ergab sich auf Beschluss der Schulkonferenz eine Konzeption zur erneuten
Namensfindung für das Gymnasium in Luckenwalde. Alle eingebrachten Vorschläge
wurden zur Abstimmung gestellt, an der sich ca. 2000 Schülerinnen und Schüler,
Eltern und Lehrkräfte beteiligten. Aus den drei mehrheitlich hervorgegangenen
Namen wählte endgültig die Schulkonferenz den Namen Friedrich- Gymnasium
aus.
Parallel zum Baugeschehen
wurde der Schulbetrieb auch durch die steigenden Schülerzahlen bestimmt. Es
entstand eine große Diskrepanz zwischen der Anmeldezahl an den Gymnasien im Land
Brandenburg und den zur Verfügung stehenden Plätzen. Damals war unser Gymnasium
vierzügig errichtet worden und konnte so maximal 112 Schülerinnen und Schüler
aufnehmen. Angemeldet hatten sich zum Schuljahr 1994/ 95 aber 182.
Es
sollten 60 Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden. Das bereits beschriebene
Aufnahmeverfahren nach dem Wohnortprinzip führte zu Diskrepanzen. Es war die
Hälfte der zu vergebenden Plätze nach dem Kriterium der Wohnortnähe unabhängig
von der schulischen Leistung des Bewerbers zu vergeben. Dies sah konkret so aus,
dass alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aus Luckenwalde entsprechend des
Wohnorts in einen Stadtplan eingetragen wurden. Die Hälfte der Platzkapazität
lag bei 56. Da wir über zwei Schulgebäude verfügten, wurden wohnortnah für jeden
Standort 28 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Die Wohnortnähe wurde durch
einen Kreis solcher Radiuslänge definiert, dass darin genau 28 Wohnorte lagen.
Dieses Verfahren kann man kurz fassen, je dichter man an einem Schulgebäude
wohnte, umso geringer konnte die Eingangsleistung sein. Die Schülerinnen und
Schüler ländlicher Regionen waren schon im Ansatz benachteiligt. Denn erst die
zweite Hälfte der Plätze durfte nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen
vergeben werden.
Es
stellten sich damals an vielen Gymnasien des Landes Brandenburg eine
unerträgliche Situationen ein, die so aussahen, dass Schülerinnen und Schüler
mit vielen sehr guten Leistungen auf Grund der hohen Nachfrage abgelehnt werden
mussten, während andere Schülerinnen und Schüler mit eher durchschnittlich guten
Leistungen auf Grund der Wohnortnähe aufgenommen wurden.
Landesweit haben Eltern
durch gerichtliche Klage eine Überprüfung des Verfahrens erwirkt, ob das
Aufnahmeverfahren konform zur Verfassung des Landes Brandenburg ist. Im Ergebnis
stand, dass diese Aufnahmeprozedur für verfassungswidrig befunden wurde und seit
dem die Schülerinnen und Schüler ausschließlich auf der Basis ihrer Leistungen
und Fähigkeiten Aufnahme in den Schulen der Sekundarstufe I finden.
Damit
haben die Eltern für sich die Möglichkeiten des demokratischen Rechtsstaates
genutzt, um die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der
Verfassung des Landes Brandenburg verankerten Rechte durchzusetzen.
Mit dem
Widerstand der Eltern wurde auch noch eine andere, sehr nachhaltige Entwicklung
ausgelöst. Seit 1994 werden an den Gymnasien die Schülerinnen und Schüler nach
dem Leistungsgrundsatz aufgenommen. Dadurch entstanden an unserer Schule starke
Lerngruppen, die sich gegenüber anderen Klassen hinsichtlich der
Fähigkeitsentwicklung deutlich absetzen können.
Daraus
ergaben sich für das Schuljahr 1994/ 95 auch neue Probleme. Mit der Veränderung
des Aufnahmeverfahrens und der Auswahl der Schülerinnen und Schüler nach
Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen auf der Basis eines durch die Grundschule
erstellten Gutachtens sowie dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 ergab
sich, dass bei den hohen Anmeldezahlen die Vierzügigkeit lediglich genügt hätte,
um höchstens Schülerinnen und Schüler mit einem zum Gutachten vergleichbaren
Notenquerschnitt von 1,5 aufzunehmen. Jedoch war es kaum möglich, für nur wenig
“schlechtere” Schülerinnen und Schüler Ablehnungsbescheide auf Grund mangelnder
schulischer Leistungen auszufertigen. Zwangsläufig musste auch mit dem
veränderten Aufnahmeverfahren die Kapazität erhöht werden, um mindestens auch
Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlich guten schulischen Leistungen den
Zugang zum Gymnasium zu gewähren.
Somit
erhöhte sich die Zügigkeit des Friedrich-Gymnasiums in den Folgejahren bis auf
sechs parallele Klassen in einem Schuljahr.
Somit
musste ab 1994 der Schulbetrieb in einem dritten Schulgebäude, der ehemaligen
Körnerschule in der Rudolf-Breitscheid-Straße, aufgenommen werden. Dort wurde
dann für die Jahrgangsstufe 7, in den Weinbergen die Jahrgangsstufe 8 und 9 und
in der Parkstraße ab der Jahrgangsstufe 10 der Unterricht erteilt. Der
Stundenplan wurde sehr kompliziert, die Wegestunden für Schüler und Lehrkräfte
stiegen deutlich an.
Auch
mit der Übernahme des Erweiterungsbaus trat erst einmal keine Veränderung ein.
Es folgte die Rekonstruktion des Altbaus. Somit konnten nur ein Teil der Räume
genutzt werden. Ebenfalls verzögerte sich die Fertigstellung der neuen
Sporthalle, so dass dadurch der Standort Weinberge auch weiterhin genutzt werden
musste.
Die
neue Sporthalle konnte erst nach den Herbstferien 1998 genutzt werden. Jedoch
wurde bereits zum Schuljahresbeginn 1998/ 99 das Schulgebäude Weinberge
aufgegeben, so dass dadurch Sport bis zu den Herbstferien nur im Außengelände
erteilt wurde.
Durch die sich aufbauende Sechszügigkeit der Schule musste weiterhin
die ehemalige Körnerschule genutzt werden. Es wurden jedoch dort keine
Klassen ständig dort unterrichtet, sondern lediglich einzelne Klassen
mussten für einen Tag in der Woche dort den Unterricht verbringen.
Erst zum Halbjahreswechsel 2002/ 2003 wurde der Schulbetrieb in diesem
Gebäude eingestellt.
Die
Renovierung des Altbaus wurde 1999 abgeschlossen. Nicht berücksichtigt wurde die
alte Turnhalle und der Eingangsbereich.
In der
Folge wurden bis 2001 die Außenanlagen errichtet, die Keller im Klassenraumtrakt
für das Fach Darstellendes Spiel und die Hausmeisterwohnung in zwei
Unterrichtsräume umgebaut. Der Abschluss der bisherigen Bautätigkeiten bildete
die Rekonstruktion der alten Sporthalle und die Fertigstellung der
Außenanlagen.
Das Fachangebot der Schule
hat sich über die Jahre entwickelt. Die
Wahlmöglichkeiten im Unterrichtsangebot können die Schülerinnen und Schüler in
folgenden Profilierungen verfolgen:
mathematisch-naturwissenschaftliche Richtung
In der Sekundarstufe
I wird in der Jahrgangsstufe 9 der Physikunterricht durch die Zuordnung einer
Schwerpunktstunde verstärkt.
In der
gymnasialen Oberstufe werden Leistungskurse in Mathematik, Physik und Biologie
kontinuierlich angeboten und durch die Schülerinnen und Schüler belegt.
Informatik wird in der Grundkursausbildung bis zum Abitur geführt.
Im
Wahlpflichtbereich werden für die Schülerinnen und Schüler Kurse in Mathematik
und fachübergreifend Naturwissenschaften angeboten.
künstlerisch- musische Richtung
In der
Sekundarstufe I können die Schülerinnen und Schüler Arbeitsgemeinschaften in
Musik, Kunst und Darstellendes Spiel belegen. Im Wahlpflichtbereich kann das
Fach Kunst und Deutsch mit dem Schwerpunkt des Darstellenden Spiels gewählt
werden.
In der
gymnasialen Oberstufe wird Kunst als Leistungskurs angeboten und belegt.
Weiterhin werden Kunst, Musik und Darstellendes Spiel als Grundkurse bis zum
Ende der Jahrgangsstufe 13 geführt.
sprachliche Richtung
Die
Schülerinnen und Schüler belegen aus der Grundschule fortführend als erste
Fremdsprache Englisch. Mit der Jahrgangsstufe 7 beginnend werden als zweite
Fremdsprache Französisch, Russisch und Latein unterrichtet.
In der
Jahrgangsstufe 9 werden als dritte Fremdsprache ebenfalls Französisch, Russisch
und Latein angeboten und nach den sich ergebenden Schülerwahlen bei mindestens
12 Teilnehmern als Kurse eröffnet.
In der
gymnasialen Oberstufe kann Englisch als Leistungskurs belegt werden.
Französisch, Russisch und Latein werden bei ausreichender Teilnehmerzahl bis zum
Abitur geführt. In der Jahrgangsstufe 11 kann Latein als Fremdsprache neu
beginnend belegt werden.
gesellschaftswissenschaftliche Richtung
In der
Sekundarstufe I wird in der Jahrgangsstufe 8 das Fach Erdkunde und in der
Jahrgangsstufe 10 das Fach Geschichte durch die Zuordnung der Schwerpunktstunde
verstärkt.
Im
Wahlpflichtbereich der Sekundarstufe I können Kurse in
Gesellschaftswissenschaften belegt werden.
Erdkunde oder Geschichte
werden in der gymnasialen Oberstufe als Leistungskurse angeboten. Im
Grundkursbereich sind die Fächer Erdkunde, Geschichte und Politische Bildung zum
Abitur belegbar.
Sport
Im Fach
Sport wird der Unterricht in der Sekundarstufe I über alle Jahrgangsstufen
durchgängig durch Teilungsunterricht unterstützt. Darüber hinaus finden
Arbeitsgemeinschaften und Schulmeisterschaften in Spielsportarten statt.
Weiterhin nehmen unsere
Schülerinnen und Schülern an vielen überschulischen Wettbewerben teil.
Am
01.03.2002 wurde die neue Ausbildungsordnung der gymnasialen Oberstufe durch den
Minister für Bildung, Jugend und Sport in Kraft gesetzt. Insbesondere die neue
Gestaltung der Jahrgangsstufe 11, auch als Einführungsphase, wurde seit 1997 am
Friedrich-Gymnasium im Rahmen einer abweichenden Organisationsform erprobt.
Ausgehend von der 274.
Konferenz der Kultusminister der Länder im November 1995 wurde auf Grund der
dort getroffenen Richtungsentscheidungen zur Gestaltung der Einführungsphase
durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport diese Erprobung initiiert.
Am
13.02.1997 beschloss die Schulkonferenz des Friedrich-Gymnasiums die Beantragung
der Teilnahme an dieser abweichenden Organisationsform. Insgesamt nahmen neben
dem Friedrich-Gymnasium acht weitere Schulen an der Erprobung ab dem Schuljahr
1997/98 teil.
Der
Unterricht fand im 1.Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 11 für alle
Unterrichtsfächer gleichberechtigt mit drei Wochenstunden statt. Die
Erprobungsphase ermöglichte es weiterhin, dass für Mathematik, Deutsch und den
Fremdsprachen zusätzliche Intensivkurse eingerichtet werden konnten, die
zweistündig erteilt wurden. Die Schülerinnen und Schüler konnten daran
freiwillig und ohne Benotung teilnehmen, um bestehende Lerndefizite bezüglich
der Wissensstrukturen oder des Befähigungsspektrums auszugleichen.
Erst im
Verlauf des ersten Schulhalbjahres mussten die Schülerinnen und Schüler die
Leistungskursfächer wählen, die dann aber ab dem zweiten Schulhalbjahr mit fünf
Wochenstunden erteilt wurden. Des weiteren wurde das zweite Halbjahr der
Jahrgangsstufe 11 schon wie die Jahrgangsstufe 12 organisiert. Somit hatten die
Schülerinnen und Schüler den Vorteil, dass sie sich auf die Anforderungen der
Qualifikationsphase in einem Schulhalbjahr erproben können, ehe es ab der
Jahrgangsstufe 12 ernst wurde.
Nach
dreijähriger Erprobung wurden die Ergebnisse in einem Abschlussbericht
zusammengefasst. Fast 80% der im Land Brandenburg beteiligten Lehrkräfte
bewerteten die veränderte zeitliche Organisation positiv. Seitens der
teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sahen 70% in der veränderten Form bessere
Entwicklungsmöglichkeiten.
Die
positive Bilanz führte zu der Erwartung, dass die erprobte Form auch in einer
künftigen Ausbildungsordnung Eingang finden wird. Daher hat die Schulkonferenz
des Friedrich-Gymnasiums bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Ausbildungsordnung
die Beibehaltung der Erprobungsform beantragt. Die Verlängerung um weitere zwei
Jahr endet zum kommenden Schuljahr. Ein glückliches Ende, da die erprobten
Regelungen in der neuen Ausbildungsordnung Eingang gefunden haben.
In
dieser Zeit konnte das Kurssystem an der Schule erweitert und inhaltlich
stabilisiert werden. So werden vier Fremdsprachen bis zum Abitur angeboten und
Darstellendes Spiel als weiteres künstlerisches Fach hat sich etabliert.
Auch
künftig wird mit der neuen Ausbildungsordnung das Angebot der Schule sich auch
darauf konzentrieren, den Übergang in die gymnasiale Oberstufe für die
Schülerinnen und Schüler mit dem bisherigen breiten Fächerkanon sowie Kurse zur
Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik
und den Fremdsprachen zu unterstützen. Ebenfalls ist es möglich, ab der
Jahrgangsstufe 11 eine neue Fremdsprache zu erlernen. Somit können auch die
Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen, die zur Jahrgangsstufe 11
aufgenommen werden und bei rückläufiger Schülerzahlen auch zukünftig am
Friedrich-Gymnasium stärker berücksichtigt werden können, hinreichende
Möglichkeiten für eine schnelle Integration geboten werden.
Diese
Entwicklung der Gymnasien zu den wesentlichen Trägern der
hochschulvorbereitenden Ausbildung fand nun auch Ihre Anerkennung in der
Bildungsoffensive der brandenburgischen Landesregierung, da nur an Gymnasien
Leistungsprofilklassen ab der Jahrgangsstufe 5 eröffnet werden.
Mit dem
Schuljahr 2001/ 02 wurde der Unterricht in einer Leistungsprofilklasse mit 28
Schülerinnen und Schülern aufgenommen.
Heute
werden 1130 Schülerinnen und Schüler von 78 Lehrkräften unterrichtet. Der
Schülertransport umfasst 66 Ortschaften. Das Friedrich-Gymnasium ist eine der
größten Schulen im Land Brandenburg.
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