Das Friedrich-Gymnasium 1991-2003

Mit der politischen Wende in der DDR entstand nach dem Beitritt der fünf neuen Bundesländer zur bestehenden Rechtsordnung der “alten” Bundesrepublik Deutschland die Notwendigkeit, neue Rechtsordnungen zu schaffen. Das neu entstandene Bundesland Brandenburg hat zum Beginn des Schuljahres 1991/ 92 auf der Grundlage des Ersten Schulreformgesetzes des Landes Brandenburg vom 28. Mai 1991 die Schulformen nach neuem Recht eingeführt.
In Luckenwalde wurden fünf Grundschulen, eine Realschule, eine Gesamtschule und ein Gymnasium eröffnet. Die notwendigen materiellen Voraussetzungen für den Betrieb solcher Schulformen wichen zum Teil stark von den vorhandenen Möglichkeiten ab. Die Übernahme der westdeutschen Schulmodelle, deren Entwicklungswege sich deutlich vom Einheitsschulwesen der DDR unterschieden, erforderte oft ganz andere Raumkapazitäten und materielle Ausstattung der Gebäude. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen forderten den Ausbau und die Ausgestaltung der Schulen neben vielen anderen Problemen der deutschen Wiedervereinigung.
Für das Gymnasium stand zur Bewältigung einer Vierzügigkeit in Luckenwalde kein Gebäude zur Verfügung. Besonders durch den Ausbau der gymnasialen Oberstufe mit 13 Schuljahren entstand ein Mehrbedarf an Unterrichtsräumen. Daher entschied man sich in den Diskussionen zur Schulentwicklungsplanung für die Zusammenlegung der Erweiterten Oberschule und der Kinder- und Jugendsportschule zum Luckenwalder Gymnasium, so dass die Schule aus zwei Gebäuden bestand, die ca. 4 Kilometer voneinander entfernt lagen. Das Schulgebäude der ehemaligen EOS befindet sich in der Parkstraße 59, dem jetzigen Standort des Friedrich-Gymnasiums, und das der ehemaligen KJS in den Weinbergen 40. Dieses Schulgebäude wurde mit dem Umbau des ehemaligen Leistungsstützpunktes der SG Dynamo zum Erlebnisbad und der Stadthalle 2001 abgerissen.
Schulträger des Gymnasiums wurde der damalige Kreis Luckenwalde, der durch die Kreisgebietsreform in dem Landkreis Teltow-Fläming integriert wurde.
In der Vorbereitung der Beschlussvorlage für den Kreistagsentscheid über die Errichtung von Schulen im Kreis Luckenwalde fanden mit allen betroffenen Bürgen, Eltern, Schülern und Lehrkräften umfangreiche Gespräche und Diskussionen statt, die dazu führten, dass diese zwei Schulgebäude nur ein zeitweiliges Provisorium darstellen und eine Zusammenlegung des Gymnasiums an einem Standort vorgesehen wird. Glücklicher Weise gelang es in der Zusammenarbeit mit dem neuen Schulträger, dass dieses Bauvorhaben auf die Prioritätenliste des Landes Brandenburg für Schulneu- und Schulerweiterungsbauten berücksichtigt wurde.
Für den Schulbetrieb wurde es notwendig, dass viele Möbel, Lehr- und Lernmittel zwischen den Schulgebäuden ausgetauscht werden mussten, da z.B. aus allgemeinbildenden zehnklassigen polytechnischen Oberschulen der DDR nun Grundschulen wurden. Somit konnte für den Schulbeginn im September 1991 eine materielle Basis gesichert werden.
Da aber zum Schulbetrieb nicht nur Räume und Möbel gehören, sondern auch Lehrkräfte, konnten sich in Vorbereitung des Schuljahres 1991/92 alle Lehrkräfte bezüglich ihres künftigen Einsatzes mit einem Erst- und Zweitwunsch bewerben. Für das Gymnasium wurden 55 Lehrkräfte bestellt. Grob gerechnet bestand der Lehrkörper zu je einem Drittel aus Lehrkräften der Kinder- und Jugendsportschule, der erweiterten Oberschule und neu hinzugekommenen Lehrkräften.
Nun benötigte man für den geordneten Schulbetrieb nur noch Schüler. Bereits im Schuljahr 1990/ 91 haben die bestehenden Schulen nach DDR-Recht ihre Zugangsbedingungen verändert, in dem interessierte Schüler aufgenommen wurden. Es wurden mehr Schülerinnen und Schüler an der erweiterten Oberschule und der Kinder- und Jugendsportschule aufgenommen, dabei hat die Kinder- und Jugendsportschule Normalklassen ohne verstärkte Sportausbildung eröffnet. Zum Beginn des Schuljahres 1991/ 92 mussten sich ähnlich wie die Lehrkräfte alle Schülerinnen und Schüler für eine neue Schulform anmelden.
Die Aufnahme erfolgt in der Regel nach Auswertung der vorliegenden Zeugnisse. Dabei muss schon bemerkt werden, dass Verfahrensfragen nicht so weit geregelt waren wie es heute der Fall ist. Geschuldet dieser unruhigen Zeit und der Vielfalt der anstehenden Aufgaben war es nicht immer so, dass wir einen vollständigen Überblick über den Bestand an Schülerinnen und Schülern hatten. Mit dem Beginn des Schuljahres 1991/92 verband sich eine Fluktuation bezüglich der Schülerzahlen.
Wenn man davon ausgeht, dass man nun Schulgebäude, Lehrkräfte und Schüler hat, so könnte man glauben, jetzt gehts los. Nun auch hier stellten sich Probleme ein. Schule sollte durch die Wende moderner werden. Also standen die Organisationsformen auf dem Prüfstand.
Es wurden zu dem 1991 beginnenden Schuljahr neue Rahmenpläne, die die Unterrichtsinhalte regeln, für die Sekundarstufe I vorgelegt und in den Jahrgangsstufen 7 und 8 eingeführt. Diese beiden Jahrgangsstufen unterlagen somit der Ausbildungsordnung nach neuem Recht.
Alle anderen Jahrgangsstufen wurden noch nach modifiziertem DDR-Recht behandelt und absolvierten die Lehrpläne nach diesem Standard. Die Oberstufe umfasste die Jahrgänge 11 und 12. Es wurde die alte Stundentafel teilweise geändert. Staatsbürgerkunde entfiel, wurde aber nicht durch Gesellschaftskunde mangels geeigneter Fachlehrkräfte ersetzt. Zusätzlich zur DDR-Stundentafel konnten nach Angebot der Schule Leistungs- bzw- Ergänzungskurse belegt werden, wobei mindestens ein Kurs aus Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften gewählt werden musste. Es entstand eine Mischform aus Klassen- und Kursunterricht.
Die Stundentafeln der Jahrgangsstufen 9 und 10 wurden auch noch nach DDR-Recht umgesetzt, wobei Ergänzungen bzw. Neuerungen berücksichtigt wurden z.B. Wahlpflichtunterricht bzw. Fachleistungsdifferenzierungen.
Am Ende dieses ersten Schuljahres fanden Abiturprüfungen für die Jahrgangsstufe 12 und Abschlussprüfungen für die Jahrgangsstufe 10 statt, die nun 1992 letztmalig nach modifiziertem DDR-Recht durchgeführt wurden.
Im Verlauf des Schuljahres gab es Unsicherheiten in der Jahrgangsstufe 10 dahingehend, dass die Leistungsanforderungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe erst im Verlauf des Schuljahres festgelegt und veröffentlicht wurden. Viele Schülerinnen und Schüler fürchteten aber zu unrecht eine Ungleichbehandlung. Dieser Übergang in die Jahrgangsstufe 11 ist insofern bemerkenswert, dass dies der erste Jahrgang war, der eine Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe nach neuem Recht, also die dreizehnjährige Abiturausbildung, aufnahm. Gleichzeitig wurde in der Jahrgangsstufe 11 des Schuljahres 1991/ 92 der Wunsch laut, auch diesen letzten Jahrgang nach DDR-Recht auf 13 Jahre auszudehnen, da man mit 12 Jahren einen schlechteren Ausbildungsstandard sah. Es blieb aber bei einer zwölfjährigen Ausbildung im auslaufenden alten Recht.
Sehr viel geordneter als im Vorjahr erfolgte die Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 7 und 11 zu vier parallelen Klassen. Es bestand eine Übernachfrage der zur Verfügung stehenden Plätze. Geregelt wurde der Zugang in die Jahrgangsstufe 7 über eine Aufnahmeverordnung, die vorsah, dass die Hälfte der zu vergebenden Plätze nach der Wohnortnähe zu vergeben sind. Erst dann konnte bei der zweiten Hälfte die schulische Leistung berücksichtigt werden. Dies wurde im Allgemeinen von allen Beteiligten als ungewöhnlich betrachtet, da man mit der Schulform Gymnasium eigentlich eine grundsätzliche Leistungsorientierung verband. Man muss schon bemerken, dass man zwar drei Schulformen im Land Brandenburg etabliert hatte, jedoch bildungspolitisch die Gesamtschulen favorisierte. Aus Sicht der Gymnasien empfand man die Aufnahmeregelung als ungünstige Lösung für diese Schulform.
Das Schuljahr 1992/93 war dadurch gekennzeichnet, dass für die mit der Jahrgangsstufe 11 beginnende neue gymnasiale Oberstufe auch neue Rahmenpläne eingeführt wurden. Wie bereits ein Jahr zu vor trugen auch diese Rahmenpläne die Bezeichnung vorläufig als Attribut. Es zeigt sich jedoch, dass die Absicht in kurzer Frist, diese vorläufigen Pläne Änderungen zu unterwerfen nicht haltbar war. In der Sekundarstufe I wurden erst zu diesem Schuljahr 2002/03 neue Rahmenlehrpläne eingeführt. In der gymnasialen Oberstufe sind diese Rahmenlehrpläne immer noch gültig, werden nur durch verbindliche Vorgaben in der kommenden Qualifikationsphase ergänzt.
Das Schuljahr 1992/ 93 ist auch dadurch gekennzeichnet, dass die alten Bildungsgänge auslaufen. Letztmalig wurden zum Ende des Schuljahres die Abiturientinnen und Abiturienten mit einem zwölfjährigen Abitur nach DDR-Recht verabschiedet. Alle anderen Bildungsgänge gingen im neuen Recht auf. Das führte dazu, dass im Schuljahr 1993/94 keine Absolventen entlassen wurden. Es baute sich die Jahrgangsstufe 13 auf. Zum Ende des Schuljahres wurden am 22.06.1995 zum ersten Mal Abiturientinnen und Abiturienten nach dreizehnjähriger Schulzeit entlassen.
In dieser Zeit belastetet die Gebäudesituation Schüler und Lehrkräfte. In dem Gebäude der ehemaligen Kinder- und Jugendsportschule (Weinberge 40) wurden die Jahrgangsstufen 7 bis 9 unterrichtet. An diesem Standort wurde die große Sporthalle der ehemaligen SG Dynamo genutzt. Die Jahrgangsstufen 10 bis 13 wurden am Standort Parkstraße unterrichtet. Diese Klassen mussten teilweise zum anderen Gebäude wechseln, um dort die Sporthallenkapazität zu nutzen, denn die kleine Halle in der Parkstraße genügt nicht für alle Schülerinnen und Schüler an diesem Lernort.
Da die Schüler im Falle eines Gebäudewechsels einen ganzen Tag dann an dem Lernort verbrachten, mussten die Lehrer zwischen den Gebäuden pendeln. Es wurden im Stundenplan pro Woche 120 bis 150 Wegestunden berücksichtigt, da die Pausen zum Gebäudewechsel nicht ausreichten. Neben der enormen Belastung für die Lehrkräfte konnte sich keine soziale Schulstruktur entwickeln, da die Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgangsstufen keinen Kontakt mit denen der oberen Stufen hatten. In diesen Anfangsjahren wurde die Bauplanung für die Erweiterung des Gymnasiums diskutiert. Man entschied sich für die Erweiterung des Standortes in der Parkstraße, da sich hier eine traditionsreiche Schule befand und ausreichende Baufläche vorhanden war. Erste Bauentwürfe waren 1993 sehr optimistisch, die zur Verfügung stehenden Finanzen führten 1995 aber dann zum Realismus.
Entstanden ist der verwirklichte Neubau unter der Last, dass ein großzügiger Bauentwurf bestand, der deutlich größer ausgeführt werden sollte. Jedoch zeigt sich in der Genehmigungsphase durch die Landesbehörden bis zum Sommer 1995, dass die Finanzlage nicht mehr gegeben war. Der Landkreis Teltow-Fläming wurde vor die Wahl gestellt, den Bau durch Schulcontainer zu realisieren oder durch eigene finanzielle Leistungen einen Architektenentwurf zu ermöglichen. Glücklicherweise unterstützte der Schulträger die zweite Variante. Der Kompromiss mit den Landesbehörden bestand nun darin, dass Mittel für den neuen Erweiterungsbau gekürzt, jedoch im Gegenzug die Finanzierung für die Rekonstruktion des Altbaus erhöht wurden. Bedauerlich ist es, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis die Genehmigungsfähigkeit der Bauentwürfe diskutiert wurde.
Die Neuorientierung wurde seitens der Landesbehörden im Sommer 1995 gegeben. Mit Hochdruck wurde an der Planänderung gearbeitet. Zum Ende des Kalenderjahres lagen die fast fertigen Bauentwürfe der jetzigen Form entsprechend vor.
Jedoch bestand zum Wechsel in das Haushaltsjahr 1996 immer noch die Gefahr, dass der Erweiterungsbau eventuell aus finanziellen Gründen seitens des Landes Brandenburg nicht verwirklicht wird.
Der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming wagte den Vorstoß mit einem Brief am 10.11.1995 an den Minister in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, um die Genehmigung einer vorzeitigen Grundsteinlegung bei Wahrung der Förderungswürdigkeit des Schulerweiterungsbaus zu erzielen. Dieser Versuch war erfolgreich. Somit fand am 05.12.1995 die Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau statt.
Parallel dazu fanden viele Gespräche zwischen Architekten und Lehrkräften satt, da es für Schulen kein vorgegebenes starres Baumuster gibt. Viele Ideen wurden realisiert, aber auch durch die Kürzungen im Bauansatz manch nicht ganz vollkommene Lösung mehr gefunden (z.B. die enge Verbindung zwischen Alt- und Neubau). Auch nach der Grundsteinlegung folgten 70 Bauberatungen, auf denen der Baufortschritt und Detaillösungen diskutiert wurden. Am 28.10.1996 konnte Richtfest gefeiert werden.
Es kam die Hoffnung auf, dass wir zum Schuljahr 1997/98 bereits den Erweiterungsbau übernehmen können. Jedoch erwies sich die Bauausführung auf Grund der Glasfassade sehr viel schwieriger als ursprünglich angenommen. So wurde erst am 19.12.1997 der Schulerweiterungsbau feierlich übergeben. Am gleichen Tag fand das Richtfest für die Sporthalle statt.
Mit der Einweihung erfolgte auch die Namensgebung zum neuen Schulnamen “Friedrich-Gymnasium”. In der Diskussion um den ehemaligen Schüler Rudi Dutschke ergab sich auf Beschluss der Schulkonferenz eine Konzeption zur erneuten Namensfindung für das Gymnasium in Luckenwalde. Alle eingebrachten Vorschläge wurden zur Abstimmung gestellt, an der sich ca. 2000 Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte beteiligten. Aus den drei mehrheitlich hervorgegangenen Namen wählte endgültig die Schulkonferenz den Namen Friedrich- Gymnasium aus.
Parallel zum Baugeschehen wurde der Schulbetrieb auch durch die steigenden Schülerzahlen bestimmt. Es entstand eine große Diskrepanz zwischen der Anmeldezahl an den Gymnasien im Land Brandenburg und den zur Verfügung stehenden Plätzen. Damals war unser Gymnasium vierzügig errichtet worden und konnte so maximal 112 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Angemeldet hatten sich zum Schuljahr 1994/ 95 aber 182.
Es sollten 60 Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden. Das bereits beschriebene Aufnahmeverfahren nach dem Wohnortprinzip führte zu Diskrepanzen. Es war die Hälfte der zu vergebenden Plätze nach dem Kriterium der Wohnortnähe unabhängig von der schulischen Leistung des Bewerbers zu vergeben. Dies sah konkret so aus, dass alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aus Luckenwalde entsprechend des Wohnorts in einen Stadtplan eingetragen wurden. Die Hälfte der Platzkapazität lag bei 56. Da wir über zwei Schulgebäude verfügten, wurden wohnortnah für jeden Standort 28 Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Die Wohnortnähe wurde durch einen Kreis solcher Radiuslänge definiert, dass darin genau 28 Wohnorte lagen. Dieses Verfahren kann man kurz fassen, je dichter man an einem Schulgebäude wohnte, umso geringer konnte die Eingangsleistung sein. Die Schülerinnen und Schüler ländlicher Regionen waren schon im Ansatz benachteiligt. Denn erst die zweite Hälfte der Plätze durfte nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen vergeben werden.
Es stellten sich damals an vielen Gymnasien des Landes Brandenburg eine unerträgliche Situationen ein, die so aussahen, dass Schülerinnen und Schüler mit vielen sehr guten Leistungen auf Grund der hohen Nachfrage abgelehnt werden mussten, während andere Schülerinnen und Schüler mit eher durchschnittlich guten Leistungen auf Grund der Wohnortnähe aufgenommen wurden.
Landesweit haben Eltern durch gerichtliche Klage eine Überprüfung des Verfahrens erwirkt, ob das Aufnahmeverfahren konform zur Verfassung des Landes Brandenburg ist. Im Ergebnis stand, dass diese Aufnahmeprozedur für verfassungswidrig befunden wurde und seit dem die Schülerinnen und Schüler ausschließlich auf der Basis ihrer Leistungen und Fähigkeiten Aufnahme in den Schulen der Sekundarstufe I finden.
Damit haben die Eltern für sich die Möglichkeiten des demokratischen Rechtsstaates genutzt, um die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Brandenburg verankerten Rechte durchzusetzen.
Mit dem Widerstand der Eltern wurde auch noch eine andere, sehr nachhaltige Entwicklung ausgelöst. Seit 1994 werden an den Gymnasien die Schülerinnen und Schüler nach dem Leistungsgrundsatz aufgenommen. Dadurch entstanden an unserer Schule starke Lerngruppen, die sich gegenüber anderen Klassen hinsichtlich der Fähigkeitsentwicklung deutlich absetzen können.
Daraus ergaben sich für das Schuljahr 1994/ 95 auch neue Probleme. Mit der Veränderung des Aufnahmeverfahrens und der Auswahl der Schülerinnen und Schüler nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen auf der Basis eines durch die Grundschule erstellten Gutachtens sowie dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 ergab sich, dass bei den hohen Anmeldezahlen die Vierzügigkeit lediglich genügt hätte, um höchstens Schülerinnen und Schüler mit einem zum Gutachten vergleichbaren Notenquerschnitt von 1,5 aufzunehmen. Jedoch war es kaum möglich, für nur wenig “schlechtere” Schülerinnen und Schüler Ablehnungsbescheide auf Grund mangelnder schulischer Leistungen auszufertigen. Zwangsläufig musste auch mit dem veränderten Aufnahmeverfahren die Kapazität erhöht werden, um mindestens auch Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlich guten schulischen Leistungen den Zugang zum Gymnasium zu gewähren.
Somit erhöhte sich die Zügigkeit des Friedrich-Gymnasiums in den Folgejahren bis auf sechs parallele Klassen in einem Schuljahr.
Somit musste ab 1994 der Schulbetrieb in einem dritten Schulgebäude, der ehemaligen Körnerschule in der Rudolf-Breitscheid-Straße, aufgenommen werden. Dort wurde dann für die Jahrgangsstufe 7, in den Weinbergen die Jahrgangsstufe 8 und 9 und in der Parkstraße ab der Jahrgangsstufe 10 der Unterricht erteilt. Der Stundenplan wurde sehr kompliziert, die Wegestunden für Schüler und Lehrkräfte stiegen deutlich an.
Auch mit der Übernahme des Erweiterungsbaus trat erst einmal keine Veränderung ein. Es folgte die Rekonstruktion des Altbaus. Somit konnten nur ein Teil der Räume genutzt werden. Ebenfalls verzögerte sich die Fertigstellung der neuen Sporthalle, so dass dadurch der Standort Weinberge auch weiterhin genutzt werden musste.
Die neue Sporthalle konnte erst nach den Herbstferien 1998 genutzt werden. Jedoch wurde bereits zum Schuljahresbeginn 1998/ 99 das Schulgebäude Weinberge aufgegeben, so dass dadurch Sport bis zu den Herbstferien nur im Außengelände erteilt wurde.
Durch die sich aufbauende Sechszügigkeit der Schule musste weiterhin die ehemalige Körnerschule genutzt werden. Es wurden jedoch dort keine Klassen ständig dort unterrichtet, sondern lediglich einzelne Klassen mussten für einen Tag in der Woche dort den Unterricht verbringen. Erst zum Halbjahreswechsel 2002/ 2003 wurde der Schulbetrieb in diesem Gebäude eingestellt.
Die Renovierung des Altbaus wurde 1999 abgeschlossen. Nicht berücksichtigt wurde die alte Turnhalle und der Eingangsbereich.
In der Folge wurden bis 2001 die Außenanlagen errichtet, die Keller im Klassenraumtrakt für das Fach Darstellendes Spiel und die Hausmeisterwohnung in zwei Unterrichtsräume umgebaut. Der Abschluss der bisherigen Bautätigkeiten bildete die Rekonstruktion der alten Sporthalle und die Fertigstellung der Außenanlagen.
Das Fachangebot der Schule hat sich über die Jahre entwickelt. Die Wahlmöglichkeiten im Unterrichtsangebot können die Schülerinnen und Schüler in folgenden Profilierungen verfolgen:

mathematisch-naturwissenschaftliche Richtung
In der Sekundarstufe I wird in der Jahrgangsstufe 9 der Physikunterricht durch die Zuordnung einer Schwerpunktstunde verstärkt.
In der gymnasialen Oberstufe werden Leistungskurse in Mathematik, Physik und Biologie kontinuierlich angeboten und durch die Schülerinnen und Schüler belegt. Informatik wird in der Grundkursausbildung bis zum Abitur geführt.
Im Wahlpflichtbereich werden für die Schülerinnen und Schüler Kurse in Mathematik und fachübergreifend Naturwissenschaften angeboten.

künstlerisch- musische Richtung

In der Sekundarstufe I können die Schülerinnen und Schüler Arbeitsgemeinschaften in Musik, Kunst und Darstellendes Spiel belegen. Im Wahlpflichtbereich kann das Fach Kunst und Deutsch mit dem Schwerpunkt des Darstellenden Spiels gewählt werden.
In der gymnasialen Oberstufe wird Kunst als Leistungskurs angeboten und belegt. Weiterhin werden Kunst, Musik und Darstellendes Spiel als Grundkurse bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 geführt.

sprachliche Richtung
Die Schülerinnen und Schüler belegen aus der Grundschule fortführend als erste Fremdsprache Englisch. Mit der Jahrgangsstufe 7 beginnend werden als zweite Fremdsprache Französisch, Russisch und Latein unterrichtet.
In der Jahrgangsstufe 9 werden als dritte Fremdsprache ebenfalls Französisch, Russisch und Latein angeboten und nach den sich ergebenden Schülerwahlen bei mindestens 12 Teilnehmern als Kurse eröffnet.
In der gymnasialen Oberstufe kann Englisch als Leistungskurs belegt werden. Französisch, Russisch und Latein werden bei ausreichender Teilnehmerzahl bis zum Abitur geführt. In der Jahrgangsstufe 11 kann Latein als Fremdsprache neu beginnend belegt werden.

gesellschaftswissenschaftliche Richtung
In der Sekundarstufe I wird in der Jahrgangsstufe 8 das Fach Erdkunde und in der Jahrgangsstufe 10 das Fach Geschichte durch die Zuordnung der Schwerpunktstunde verstärkt. Im Wahlpflichtbereich der Sekundarstufe I können Kurse in Gesellschaftswissenschaften belegt werden.
Erdkunde oder Geschichte werden in der gymnasialen Oberstufe als Leistungskurse angeboten. Im Grundkursbereich sind die Fächer Erdkunde, Geschichte und Politische Bildung zum Abitur belegbar.


Sport
Im Fach Sport wird der Unterricht in der Sekundarstufe I über alle Jahrgangsstufen durchgängig durch Teilungsunterricht unterstützt. Darüber hinaus finden Arbeitsgemeinschaften und Schulmeisterschaften in Spielsportarten statt.
Weiterhin nehmen unsere Schülerinnen und Schülern an vielen überschulischen Wettbewerben teil.


Am 01.03.2002 wurde die neue Ausbildungsordnung der gymnasialen Oberstufe durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport in Kraft gesetzt. Insbesondere die neue Gestaltung der Jahrgangsstufe 11, auch als Einführungsphase, wurde seit 1997 am Friedrich-Gymnasium im Rahmen einer abweichenden Organisationsform erprobt.
Ausgehend von der 274. Konferenz der Kultusminister der Länder im November 1995 wurde auf Grund der dort getroffenen Richtungsentscheidungen zur Gestaltung der Einführungsphase durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport diese Erprobung initiiert.
Am 13.02.1997 beschloss die Schulkonferenz des Friedrich-Gymnasiums die Beantragung der Teilnahme an dieser abweichenden Organisationsform. Insgesamt nahmen neben dem Friedrich-Gymnasium acht weitere Schulen an der Erprobung ab dem Schuljahr 1997/98 teil.
Der Unterricht fand im 1.Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 11 für alle Unterrichtsfächer gleichberechtigt mit drei Wochenstunden statt. Die Erprobungsphase ermöglichte es weiterhin, dass für Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen zusätzliche Intensivkurse eingerichtet werden konnten, die zweistündig erteilt wurden. Die Schülerinnen und Schüler konnten daran freiwillig und ohne Benotung teilnehmen, um bestehende Lerndefizite bezüglich der Wissensstrukturen oder des Befähigungsspektrums auszugleichen.
Erst im Verlauf des ersten Schulhalbjahres mussten die Schülerinnen und Schüler die Leistungskursfächer wählen, die dann aber ab dem zweiten Schulhalbjahr mit fünf Wochenstunden erteilt wurden. Des weiteren wurde das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 schon wie die Jahrgangsstufe 12 organisiert. Somit hatten die Schülerinnen und Schüler den Vorteil, dass sie sich auf die Anforderungen der Qualifikationsphase in einem Schulhalbjahr erproben können, ehe es ab der Jahrgangsstufe 12 ernst wurde.
Nach dreijähriger Erprobung wurden die Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Fast 80% der im Land Brandenburg beteiligten Lehrkräfte bewerteten die veränderte zeitliche Organisation positiv. Seitens der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sahen 70% in der veränderten Form bessere Entwicklungsmöglichkeiten.
Die positive Bilanz führte zu der Erwartung, dass die erprobte Form auch in einer künftigen Ausbildungsordnung Eingang finden wird. Daher hat die Schulkonferenz des Friedrich-Gymnasiums bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Ausbildungsordnung die Beibehaltung der Erprobungsform beantragt. Die Verlängerung um weitere zwei Jahr endet zum kommenden Schuljahr. Ein glückliches Ende, da die erprobten Regelungen in der neuen Ausbildungsordnung Eingang gefunden haben.
In dieser Zeit konnte das Kurssystem an der Schule erweitert und inhaltlich stabilisiert werden. So werden vier Fremdsprachen bis zum Abitur angeboten und Darstellendes Spiel als weiteres künstlerisches Fach hat sich etabliert.
Auch künftig wird mit der neuen Ausbildungsordnung das Angebot der Schule sich auch darauf konzentrieren, den Übergang in die gymnasiale Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler mit dem bisherigen breiten Fächerkanon sowie Kurse zur Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen zu unterstützen. Ebenfalls ist es möglich, ab der Jahrgangsstufe 11 eine neue Fremdsprache zu erlernen. Somit können auch die Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen, die zur Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden und bei rückläufiger Schülerzahlen auch zukünftig am Friedrich-Gymnasium stärker berücksichtigt werden können, hinreichende Möglichkeiten für eine schnelle Integration geboten werden.
Diese Entwicklung der Gymnasien zu den wesentlichen Trägern der hochschulvorbereitenden Ausbildung fand nun auch Ihre Anerkennung in der Bildungsoffensive der brandenburgischen Landesregierung, da nur an Gymnasien Leistungsprofilklassen ab der Jahrgangsstufe 5 eröffnet werden.
Mit dem Schuljahr 2001/ 02 wurde der Unterricht in einer Leistungsprofilklasse mit 28 Schülerinnen und Schülern aufgenommen.
Heute werden 1130 Schülerinnen und Schüler von 78 Lehrkräften unterrichtet. Der Schülertransport umfasst 66 Ortschaften. Das Friedrich-Gymnasium ist eine der größten Schulen im Land Brandenburg.


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